Digitaler Nachlass: Facebook und Co.

Die Konten des Verstorbenen im Internet

Fast jeder ist mittlerweile im Internet unterwegs. Man kauft ein, hat ein Facebook-Profil oder ein E-Mail-Konto.
Da das Internet für viele ein weiterer Lebensraum geworden ist, ist es wichtig, auch im Sterbefall sorgsam mit den dort hinterlegten Daten, Bildern und Kontakten des Verstorbenen umzugehen.

Bei sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing ist es vielleicht keine gute Idee, das Profil des Verstorbenen einfach zu löschen. Manchmal ist es notwendig, es zu nützen: Es könnte der beste Weg sein, um auch jene Menschen über den Todesfall zu informieren, mit denen der Verstorbene dort in Verbindung war.

Vor allem bei Menschen, die Teile ihres Lebens in verschieden Städten oder Ländern verbracht haben, können diese Foren die einzige Kontakt- und Informationsmöglichkeit für Angehörige oder Freunde sein.

Facebook bietet die Möglichkeit, die normale Profilseite einer Person umzuwandeln in eine Gedenkseite. Freunde können sich dann dort eintragen, Geschichten austauschen und gemeinsam ihrer Trauer einen Raum geben.
Achtung: Einblicke in die Gedenkseiten und diese Nachrichten erhält nur, wer bereits zu Lebzeiten als Freund ‚akzeptiert‘ war.

Um ein Facebook-Profil in den Gedenkzustand zu versetzen oder zu löschen, klicken Sie bitte hier.
Diese Änderung können auch ‚akzeptierte‘ Freunde des Verstorbenen vornehmen lassen, wenn sie einen Nachweis des Todes vorlegen können, beispielsweise die Todesanzeige aus einer Zeitung.

Wenn Sie das Konto löschen möchten, überlegen Sie bitte, ob dies wirklich im Sinne des Verstorbenen ist.
Alle Einträge verschwinden damit.
Das kann für den Freundeskreis sehr schmerzlich sein, vor allem, wenn es ohne Vorwarnung geschieht.

Manche Menschen stehen fast nur noch über E-Mail mit anderen in Verbindung. Viele haben die Postanschrift von Freunden und Bekannten gar nicht mehr zur Hand, sondern nur die E-Mail-Adressen.

Sie können die in einem E-Mail-Konto hinterlegten E-Mail-Adressen benützen, um den Tod bekannt zu geben. Aber achten Sie darauf, die Nachricht möglichst nicht von dem gewohnten Benutzerkonto des Verstorbenen zu versenden. Damit Sie dann nicht alle Adressen abtippen müssen, richten Sie am besten ein neues Benutzerkonto im selben Konto oder auf dem gleichen Computer ein. Ändern Sie zumindest den Absendernamen, der beim Empfänger angezeigt wird.

Nach dieser ersten Information gibt es drei Möglichkeiten:

  • Konto löschen
    Welche Konsequenzen hat das Löschen?
    Wenn Sie ein Konto komplett löschen, werden eingehende Nachrichten als unzustellbar wieder zurückgeschickt an den jeweiligen Absender. Für manche Absender kann das bedeuten, dass sie nicht wissen, warum das so ist, aber keine andere Kontaktmöglichkeit haben.
  • die Nachrichten dauerhaft weiterleiten an eine andere Adresse
    Welche Konsequenzen hat das Weiterleiten?
    Beim Weiterleiten werden alle Nachrichten auf ein angegebenes Konto weitergeleitet. Das kann sinnvoll sein, um noch offene Transaktionen abzuschließen oder um eventuell organisatorisch etwas aufzufangen.
  • einen ‚Autoresponder‘ einrichten, also eine automatische Antwort
    Welche Konsequenzen hat eine automatische Antwort?
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, jene Nachricht zu verfassen, die das E-Mail-System automatisch an alle versendet, die dem Verstorbenen etwas mailen. Beispielsweise könnte man Menschen, die Kontakt aufzunehmen versuchen, ganz direkt über den Tod informieren. Wenn es ein rein privates E-Mail-Konto ist, vielleicht sogar mit einigen zusätzlichen Informationen: „Mit großen Bedauern müssen wir Sie auf diesem Wege informieren, dass … nicht mehr lebt. Er ist am … in … verstorben. Sein Grab ist … . Gerne können Sie uns direkt kontaktieren unter …“.

Für alle beschriebenen Schritte brauchen Sie das Kennwort.
Der Internet-Anbieter ist im Normalfall nicht bereit, eine solche Weiterleitung oder einen Autoresponder für Sie einzurichten.

Der Zugang zu E-Mail Konten wird von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich gehandhabt. Noch gibt es keine verbindliche gesetzliche Grundlage.

Löschen kann man ein Konto aber auch, ohne dass Passwort zu kennen: Das ist, wenn man die Sterbekurkunde vorlegt, bei jedem Provider möglich.

Wenn ein Verstorbener Guthaben bei Internetfirmen hatte, beispielsweise bei Paypal oder E-Bay, dann ist dieses Geld eindeutig Teil des Erbes. Manchmal haben Menschen Guthaben eingerichtet, bereits im Voraus auf Konten einbezahlt oder handeln auf E-Bay. Um als Erbe dieses Geld zu erhalten, benötigen Sie normalerweise:

  • eine Kopie der Sterbeurkunde des Kontoinhabers;
  • eine Kopie des Testaments oder anderer rechtkräftiger Unterlagen wie des Erbscheins (in diesem Dokument muss der Name des Erben oder des Nachlassverwalters stehen);
  • die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Erben oder Nachlassverwalters.

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