Wenn ein Mensch stirbt, der einem nahe war, ist der Kopf selten klar. Genau dann tauchen die praktischen Fragen auf: Wen rufe ich an? Muss das sofort sein? Was passiert mit den Papieren? Dieser Artikel ordnet die ersten Stunden in Ruhe. Vorweg das Wichtigste, weil es viele entlastet:
- Der erste Schritt ist immer, einen Arzt zu verständigen. Nicht den Bestatter.
- Sie müssen in der ersten Nacht nichts erledigen, was nicht wirklich nötig ist. Vieles hat Zeit bis zum nächsten Tag.
- Sie müssen die Organisation nicht allein stemmen. Ein Bestatter übernimmt Abholung, Überführung und einen großen Teil der Behördengänge.
- Bei einer dringenden Abholung zuhause sind wir rund um die Uhr erreichbar: 0711 722 09 50.
Was ist der allererste Schritt, wenn jemand gestorben ist?
Den Tod stellt ein Arzt fest. Erst danach kann alles Weitere folgen. Bei der ärztlichen Leichenschau wird die Todesbescheinigung ausgestellt, oft auch Totenschein genannt. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für jeden weiteren Schritt, von der Sterbeurkunde bis zur Bestattung.
Wen Sie rufen, hängt von der Situation ab:
- Tod zuhause, absehbar (zum Beispiel nach langer Krankheit): den Hausarzt verständigen, außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
- Plötzlicher oder unklarer Tod, Notfall: die 112 wählen.
- Im Pflegeheim oder Krankenhaus: dort wird der Arzt verständigt, die Einrichtung kennt den Ablauf.
Gibt es Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod, zieht der Arzt die Polizei hinzu. Das ist ein normaler, vorgeschriebener Schritt und kein Verdacht gegen die Angehörigen.
Müssen Sie sofort einen Bestatter rufen, auch mitten in der Nacht?
Nein. Das ist einer der hartnäckigsten Irrtümer. Nach der ärztlichen Leichenschau drängt nichts dazu, in derselben Nacht einen Bestatter zu kontaktieren. Sie dürfen sich Zeit nehmen, am Bett sitzen bleiben, sich verabschieden, andere Menschen anrufen.
Ein Verstorbener darf auch eine Zeit lang zuhause bleiben. Das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg sieht vor, dass Verstorbene in der Regel innerhalb von etwa 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden. In dieser Zeit ist ein Abschied zuhause möglich, und in Absprache mit der zuständigen Stelle sind auch Ausnahmen darüber hinaus erreichbar.
Es gibt allerdings Situationen, in denen eine zügige Abholung sinnvoll oder gewünscht ist: eine kleine Wohnung, warme Sommertage, andere Angehörige im Haushalt, oder einfach der Wunsch, den ersten Schock nicht im selben Raum aushalten zu müssen. Für solche Fälle gibt es unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft. Sie können uns jederzeit anrufen, auch nachts und am Wochenende, und wir kommen. Sie entscheiden, ob und wann.
Was, wenn der Tod am Wochenende oder nachts passiert?
Viele Sterbefälle ereignen sich außerhalb der Bürozeiten, und genau dann fühlt man sich besonders allein. Auch nachts und am Wochenende gilt dieselbe Reihenfolge: zuerst der Arzt. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Notfall die 112.
Standesamt, Friedhofsverwaltung und die meisten Ämter sind am Wochenende geschlossen. Das ist kein Problem, denn die Anzeige beim Standesamt hat ohnehin bis zum dritten Werktag Zeit. Was nicht warten muss, ist die Abholung, wenn sie nötig wird. Dafür sind wir durchgehend erreichbar, an Sonn- und Feiertagen genauso wie nachts. Der Rest lässt sich am nächsten Werktag in Ruhe besprechen.
Was passiert in den ersten 24 bis 72 Stunden?
Es hilft, die Aufgaben nicht als langen Berg zu sehen, sondern in der Reihenfolge, in der sie tatsächlich anfallen.
In den ersten Stunden
Arzt verständigen und die Todesbescheinigung ausstellen lassen. Falls Sie eine Bestattungsverfügung, einen Vorsorgevertrag oder notierte Wünsche des Verstorbenen finden, legen Sie diese Unterlagen beiseite. Sie helfen später bei der Entscheidung, welche Bestattungsform und welcher Ort gewünscht waren.
Innerhalb des ersten Tages
Enge Angehörige und Vertraute informieren. Kontakt zu einem Bestattungshaus aufnehmen, sobald Sie dazu bereit sind. Im ersten Gespräch klären sich oft schon die drängendsten Fragen: Wird der Verstorbene zuhause abgeholt oder ist er bereits in einer Einrichtung? Soll es eine Erd- oder eine Feuerbestattung werden? Gibt es einen Wunschfriedhof?
In den folgenden zwei bis drei Tagen
Die Sterbefallanzeige beim Standesamt, das Zusammensuchen der Dokumente, die ersten Meldungen an Versicherungen und Rentenstelle. Vieles davon übernimmt das Bestattungshaus oder begleitet Sie dabei. Sie müssen nicht jeden Gang selbst machen.
Welche Fristen gelten wirklich in Baden-Württemberg?
Rund um den Todesfall kursieren viele Zahlen. Hier die Lage, wie sie das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg tatsächlich vorgibt:
- Früheste Bestattung: Eine Bestattung ist zulässig, sobald die ärztliche Leichenschau jede Möglichkeit eines Scheintods ausgeschlossen hat (§ 36 BestattG BW). Eine feste Wartezeit von 48 Stunden, wie sie früher galt und in älteren Texten noch zu lesen ist, gibt es seit der Gesetzesänderung 2014 nicht mehr.
- Späteste Bestattung: Verstorbene, die nicht in einer Leichenhalle oder einem Leichenraum aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet oder auf den Weg gebracht sein (§ 37 BestattG BW). Tage, an denen nicht bestattet wird, zählen dabei nicht mit, und die Behörde kann Ausnahmen zulassen.
- In der Praxis bleibt meist mehr Zeit. Wird der Verstorbene in einer Leichenhalle aufgebahrt, greift die 96-Stunden-Frist so nicht. Bei einer Feuerbestattung ist in Baden-Württemberg zusätzlich eine zweite Leichenschau vorgeschrieben, bevor eingeäschert werden darf. Schon deshalb dauert die Organisation hier ohnehin länger.
- Standesamt: Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. In Stuttgart ist dafür das Standesamt Stuttgart-Mitte beziehungsweise das zuständige Bezirksrathaus verantwortlich. Diese Anzeige übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungshaus.
Die Botschaft hinter den Paragraphen: Niemand muss in Panik handeln. Die Fristen sind so gesetzt, dass Sie Raum für einen würdigen Abschied haben.
Welche Unterlagen brauchen Sie, und wo finden Sie sie?
Für die Sterbeurkunde, die das Standesamt ausstellt, werden bestimmte Dokumente benötigt. Welche genau, hängt vom Familienstand ab. In der Regel brauchen Sie:
- die Todesbescheinigung des Arztes,
- den Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen,
- die Geburtsurkunde.
Dazu, je nach Familienstand:
- verheiratet: die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch,
- verwitwet: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des zuerst verstorbenen Ehepartners,
- geschieden: die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil,
- eingetragene Lebenspartnerschaft: die Lebenspartnerschaftsurkunde.
Sinnvoll ist, gleich mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde zu beantragen. Krankenkasse, Rentenversicherung, Bank, Versicherer und Nachlassgericht verlangen jeweils ein eigenes Exemplar.
Für die weiteren Schritte legen Sie am besten zusätzlich bereit: die Krankenversicherungskarte, die Rentenversicherungsnummer oder den letzten Rentenbescheid, vorhandene Versicherungspolicen (Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung), ein eventuelles Testament und, falls vorhanden, einen Bestattungsvorsorgevertrag.
Und wenn etwas fehlt? Das ist kein Drama. Geburts-, Heirats- und andere Urkunden lassen sich beim zuständigen Standesamt nachfordern. Wir wissen, welche Unterlagen wofür gebraucht werden, und helfen Ihnen, sie zusammenzustellen.
Was übernimmt das Bestattungshaus, was bleibt bei Ihnen?
Die Aufgabenteilung sorgt für viel Erleichterung, wenn man sie kennt.
Das Bestattungshaus übernimmt die Abholung und Überführung, die würdevolle Versorgung und Aufbahrung, die Abstimmung mit Friedhof, Krematorium und Standesamt, häufig auch die Sterbefallanzeige selbst, sowie die Vorbereitung der Trauerfeier.
Bei den Angehörigen bleiben vor allem persönliche Dinge: enge Menschen benachrichtigen, Dokumente zusammensuchen, Entscheidungen über Bestattungsform und Trauerfeier treffen und nach und nach Versicherung, Rentenstelle, Krankenkasse, Bank, Arbeitgeber und Vermieter informieren.
Genau hier setzt unsere Arbeit an. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und begleiten Sie auch bei den Behördengängen. Wenn Kinder zur Familie gehören, beziehen wir sie auf Wunsch behutsam und altersgerecht mit ein.
Welche Stellen sollten Sie zeitnah informieren?
Manche Meldungen haben es eilig, andere können warten, bis die Sterbeurkunde vorliegt.
Eilig: Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherungen haben oft kurze Meldefristen, die im Vertrag stehen und manchmal nur wenige Tage betragen. Ein Blick in die Police lohnt sich früh, damit kein Anspruch verfällt.
Sobald die Sterbeurkunde da ist: Krankenkasse und Rentenversicherung benachrichtigen, das Konto bei der Bank klären, laufende Verträge und Abonnements prüfen, Arbeitgeber und gegebenenfalls Vermieter informieren.
Eine starre gesetzliche Frist gibt es für die meisten dieser Stellen nicht. Es genügt, sie geordnet nach Erhalt der Urkunde abzuarbeiten.
Sie müssen das nicht allein tragen
Die ersten Stunden nach einem Todesfall fühlen sich oft an, als müsste sofort alles geregelt werden. In Wirklichkeit ist der einzige unmittelbare Schritt, einen Arzt zu rufen. Alles Weitere lässt sich in Ruhe ordnen, und für vieles davon sind wir da.
Wir begleiten Familien in Stuttgart und den Stadtteilen, in Leonberg, Esslingen, Leinfelden-Echterdingen und Ostfildern. Wenn Sie unsicher sind, was als Nächstes zu tun ist, oder eine Abholung zuhause nötig wird, rufen Sie uns an. Unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft erreichen Sie unter 0711 722 09 50. Sie müssen nicht wissen, wie alles geht. Wir erklären es Ihnen Schritt für Schritt.
Häufige Fragen
Was muss ich als Erstes tun, wenn ein Angehöriger zuhause stirbt? Verständigen Sie zuerst einen Arzt. Bei einem absehbaren Tod den Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, in einem Notfall die 112. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, die Grundlage für alle weiteren Schritte ist.
Muss ich nachts sofort einen Bestatter anrufen? Nein. Nach der ärztlichen Leichenschau drängt nichts. Sie dürfen sich Zeit für den Abschied nehmen und den Bestatter rufen, wenn Sie bereit sind. Nur wenn eine Abholung zuhause dringend ist, ist eine schnelle Kontaktaufnahme sinnvoll. Dafür gibt es unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft.
Wie lange darf ein Verstorbener zuhause bleiben? Das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg sieht eine Überführung in eine Leichenhalle in der Regel innerhalb von etwa 36 Stunden vor. In dieser Zeit ist ein Abschied zuhause möglich, und in Absprache mit der zuständigen Stelle sind Ausnahmen erreichbar.
Bis wann muss eine Bestattung in Baden-Württemberg erfolgen? Verstorbene, die nicht in einer Leichenhalle aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet oder auf den Weg gebracht sein (§ 37 BestattG BW). Tage ohne Bestattung zählen nicht mit, Ausnahmen sind möglich. Bei einer Aufbahrung in einer Leichenhalle und bei Feuerbestattungen bleibt in der Praxis meist mehr Zeit.
Welche Unterlagen braucht das Standesamt für die Sterbeurkunde? Immer: Todesbescheinigung, Personalausweis und Geburtsurkunde des Verstorbenen. Je nach Familienstand zusätzlich die Heiratsurkunde, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Partners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil, bei eingetragener Lebenspartnerschaft die Lebenspartnerschaftsurkunde. Beantragen Sie mehrere Ausfertigungen.
Bis wann muss der Sterbefall beim Standesamt gemeldet werden? Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag. In Stuttgart ist dafür das Standesamt Stuttgart-Mitte beziehungsweise das zuständige Bezirksrathaus verantwortlich. Die Anzeige übernimmt meist das beauftragte Bestattungshaus.
Quellen
Für diesen Beitrag wurden insbesondere folgende Quellen herangezogen (Stand Mai 2026):
- Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), § 36 Frühester Bestattungszeitpunkt: https://dejure.org/gesetze/BestattG/36.html
- Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), § 37 Bestattungs- und Beförderungsfrist: https://dejure.org/gesetze/BestattG/37.html
- Landeshauptstadt Stuttgart, Informationen zum Todesfall: https://www.stuttgart.de/leben/natur/friedhoefe/todesfall
- Personenstandsgesetz (PStG), Anzeige des Sterbefalls und Sterbeurkunde: https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/
- Aeternitas e. V. (Verbraucherinitiative Bestattungskultur), Bestattungsrecht Baden-Württemberg: https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/bestattungsrecht/bestatten-in-deutschland/baden-wuerttemberg