Bestattungskosten in Esslingen

Hier möchten wir Ihnen die verschiedenen Bestattungsformen vorstellen, die auf den Friedhöfen in Esslingen möglich sind.
Unsere Niederlassung in Esslingen befindet sich in der Entengrabenstraße 3 und wird von Regine Haug betreut.
Telefonisch erreichen Sie uns jederzeit unter der Telefonnummer 0711 · 365 52 193

Unsere Zentrale erreichen Sie unter 0711 · 72 20 950.

Erdbestattung

Die Feier zur Erdbestattung findet im Normalfall in der jeweiligen Kirche oder in Feierhalle des Friedhofes statt, auf dem der Sarg beigesetzt werden soll.

Bestattungsgebühr für die Erdbestattung einschl. Verwaltungsgebühr: 2.410,-
Zusätzlich kommen hinzu:
Reihengrab für 20 Jahre: 1.520,-
Wahlgrab für 20 Jahre: 2.160,-
Erdrasengrab für 20 Jahre: 2.260,- (nur auf dem Pliensaufriedhof möglich)
Inklusiv Träger
Grabaushub auf 2,40 m für Doppelbelegung: 417,-

Verlängerung pro Jahr:
Bei Reihengrab keine Verlängerung möglich!
Verlängerung Wahlgrab: 108,-
Verlängerung Erdrasengrab: 113,-
Mindestruhezeit 20 Jahre

Aufbahrungsraum je angefangener Tag 96,-

Feierhallenbenutzung: 306,-
Unterstehhalle/Abschiedsraumnutzung 124,-
Durchführung einer Trauerfeier mit Sarg 236,-

Feuerbestattung

Trauerfeiern können in unserer Feierhalle in der Entengrabenstraße, auf dem Friedhof oder einer Kirche auf dem die Asche beigesetzt werden soll, stattfinden. Kremationen im Raum Stuttgart sind in den städtischen Krematorien von Stuttgart oder LE-Leinfelden sowie im privaten Krematorium in Rutesheim möglich.

Bei einer Feuerbestattung kann die Trauerfeier vor der Einäscherung mit Sarg oder nach der Einäscherung mit Urne stattfinden.

Zusätzlich zu den Kosten für die Einäscherung von ca. 500,- kommen die folgenden Gebühren hinzu:

Reihengrab für 20 Jahre: 1060,-
Wahlgrab für 20 Jahre: 1560,-
Verlängerung pro Jahr:
Bei Reihengrab keine Verlängerung möglich!
Verlängerung Wahlgrab: 78,-
Mindestruhezeit 20 Jahre.
Beisetzungsgebühr für eine Urnenbestattung in Esslingen inkl. Verwaltungsgebühr 568,-
Urnenanforderung: 37,-

Feierhallenbenutzung: 306,-
Unterstehhalle/Abschiedsraumnutzung 124,-
Durchführung der Urnentrauerfeier: 118,-

Auf dem Friedhof Mettingen besteht auch die Möglichkeit, die Asche in einer Urnenwand beizusetzen. Hier kommen keine Grabpflegekosten auf Sie zu, und dennoch ist es keine anonyme Beisetzungsform. Das Wandgrab ist verlängerbar. Die Kolumbarien auf den Friedhöfen Zell und St Bernhard sind belegt.
Nische für 1-2 Urnen
20 Jahre 2140,-
Verlängerung pro Jahr: 107,-
Auf dem Friedhof Sulzgries besteht die Möglichkeit, die Urne in einer Urnennische im Gebäude beizusetzen.
Nische für 1-2 Urnen
20 Jahre 5820,-
Verlängerung pro Jahr: 291,-

Auf dem Pliensaufriedhof gibt es ein Urnengemeinschaftsfeld, welches als Rasengrabfläche angelegt ist. Der Name der Verstorbenen wird auf einer Edelstahltafel angebracht, wenn gewünscht.

Auf dem Friedhof Zell gibt es ebenfalls ein Urnengemeinschaftsfeld, welches mit Efeu bepflanzt ist.
Kosten: für 20 Jahre 1760,-, Grabverlängerung nicht möglich

Auf den Friedhöfen Berkheim, Sulzgries, St. Bernhard, Hegensberg und Zell besteht die Möglichkeit, 1 bis 2 Urnen in einer Urnengemeinschaftsanlage, im „Garten der Stille“ beizusetzen.

Die Anlagen sind jeweils mit zentralen Grabmalen aus Natursteinmaterial ausgestattet. Im Preis inbegriffen ist eine Steinplatte zur Beschriftung.

Die Pflege der Anlage wird von örtlichen Friedhofsgärtnern erledigt. Diese Kosten sind bereits in der Gebühr in Höhe von 2.200,- enthalten.
Die Hinterbliebenen können selbst festlegen, ob die Beisetzung, anonym, oder im Rahmen einer Trauerfeier mit Angehörigen vorgenommen werden soll.

Auf dem Ebershaldenfriedhof und den Friedhöfen Hegensberg und Pliensauvorstadt besteht die Möglichkeit einer Baumbestattung. Die Urne wird an einem Baum beigesetzt und eine beschriftete Tafel am Fuße des Baumes verlegt.

Baumgräber –Wahlgrab in Sonderlage
Ruhezeit 20 Jahre 2880,-
Grabverlängerung pro Jahr: 144,-

Achtung: Momentan sind alle sind Baumgräber vergeben. Stand März 2019

Mehr Hintergrundwissen zur Geschichte der Baumbestattung finden Sie hier.