Ein Leben hinterlässt heute Spuren auf vielen Servern: E-Mails, Fotos in der Cloud, Profile bei Facebook und Instagram, Online-Banking, Streaming-Abos, vielleicht ein Krypto-Wallet. Wer das zu Lebzeiten ordnet, erspart den Angehörigen einen Berg an Arbeit in einer ohnehin schweren Zeit. Dieser Ratgeber erklärt, was zum digitalen Nachlass gehört, wie Sie bei den großen Plattformen vorsorgen, wie die Rechtslage in Deutschland aussieht und was Hinterbliebene tun, wenn nichts geregelt wurde. Familien in Stuttgart und der Region begleiten wir vom Bestattungshaus Haller dabei im Rahmen der Vorsorge. Im akuten Sterbefall erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0711 722 09 50.
Was gehört alles zum digitalen Nachlass?
Zum digitalen Nachlass zählen alle Konten, Daten und Verträge mit Online-Bezug, ob sie einen Geldwert haben oder nicht. In der Praxis vergisst man leicht, wie viele das sind. Eine Bestandsaufnahme hilft, den Überblick zu behalten.
Diese Bereiche gehören dazu:
- Kommunikation und Identität: E-Mail-Konten, Messenger wie WhatsApp oder Signal, Profile bei Facebook, Instagram, X, TikTok, LinkedIn oder Xing.
- Cloud und Speicher: iCloud, Google Drive, Dropbox, OneDrive, Smartphone-Backups, Online-Fotoalben.
- Finanzen: Online-Banking, Tagesgeld- und Depotkonten, Bezahldienste wie PayPal oder Klarna, Guthaben bei Onlineshops, Krypto-Börsen und Wallets.
- Verträge und Abos: Streamingdienste, Software- und Zeitungsabos, Dating-Portale, Domains, Webhosting.
- Digitale Inhalte: gekaufte E-Books, Filme und Musik, eigene Websites, Blogs oder ein YouTube-Kanal.
Gerade die Abos und Verträge sind heikel, weil sie nach dem Tod weiterlaufen und Geld kosten, solange niemand sie kündigt.
Warum sollten Sie den digitalen Nachlass zu Lebzeiten regeln?
Ohne Vorsorge stehen Angehörige vor einem Problem, das sie meist unterschätzen. Sie wissen oft nicht, welche Konten überhaupt existieren, kennen die Passwörter nicht und müssen sich bei jedem Anbieter einzeln als Erben ausweisen. Manche Plattformen prüfen solche Anträge monatelang.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Eine Familie weiß, dass die verstorbene Mutter jahrelang Fotos in einer Cloud gesichert hat. Das Passwort kennt niemand. Ohne Vorsorge bleibt oft nur ein langwieriger Antrag beim Anbieter, und manchmal sind die Erinnerungen am Ende nicht mehr zu retten.
Vorsorge dreht das um. Wer ein Verzeichnis seiner Konten anlegt, die Vorsorge-Funktionen der Plattformen einrichtet und eine Vertrauensperson bestimmt, gibt seinen Hinterbliebenen einen klaren Weg vor. Das schützt auch vor Missbrauch: Solange ein Konto offen und ungenutzt im Netz steht, können Daten in falsche Hände geraten. Für die Familie bedeutet geregelte Vorsorge vor allem eines, sie muss nicht raten und nicht kämpfen.
Wie richte ich bei Facebook, Google und Apple Vorsorge ein?
Die großen Anbieter haben eigene Werkzeuge für den Todesfall, allerdings sehr unterschiedlich gestaltet. Hier die wichtigsten im Überblick.
| Plattform | Vorsorge-Funktion | Wirkung |
| Facebook (Meta) | Nachlasskontakt, Gedenkzustand oder Löschung | Eine vorab benannte Person verwaltet das Profil eingeschränkt, oder das Konto wird gelöscht. |
| Instagram (Meta) | Gedenkzustand oder Löschung | Kein vorab einstellbarer Nachlasskontakt, Antrag durch Angehörige mit Nachweis. |
| Kontoinaktivität-Manager | Nach einer wählbaren Zeit ohne Aktivität werden bis zu zehn Vertrauenspersonen informiert und erhalten festgelegte Daten. | |
| Apple | Nachlasskontakt (Digitales Erbe) | Bis zu fünf Personen erhalten einen Zugriffsschlüssel und kommen mit Schlüssel und Sterbeurkunde an die Daten. |
Facebook und Instagram
Bei Facebook können Sie in den Einstellungen unter dem Punkt Gedenkzustand einen Nachlasskontakt benennen. Diese Person kann nach Ihrem Tod ein Beitragsbild anpinnen, auf Freundschaftsanfragen reagieren und das Profilbild ändern, sich aber nicht als Sie einloggen. Alternativ legen Sie fest, dass das Konto nach dem Tod gelöscht wird. Wird nichts eingestellt, versetzt Facebook das Profil auf Meldung hin in den Gedenkzustand mit dem Zusatz „In Erinnerung an“. Instagram bietet bisher keinen vorab einstellbaren Nachlasskontakt. Hier bleibt Angehörigen der Weg, Gedenkzustand oder Löschung beim Support zu beantragen und einen Nachweis wie die Sterbeurkunde vorzulegen.
Bei Messengern wie WhatsApp oder Signal gibt es keine eigene Nachlassfunktion. Solche Konten werden nach längerer Inaktivität meist automatisch gelöscht. Wer Chatverläufe erhalten möchte, sollte sie zu Lebzeiten sichern, etwa über ein Backup, und in der Kontenübersicht vermerken.
Der Kontoinaktivität-Manager knüpft nicht an den Tod an, sondern an Inaktivität. Sie legen fest, nach welcher Zeit ohne Anmeldung (zwischen drei und achtzehn Monaten) das Konto als inaktiv gilt. Dann benachrichtigt Google bis zu zehn Vertrauenspersonen und gibt ihnen die Daten frei, die Sie ausgewählt haben, etwa aus Gmail, Drive oder Fotos. Auf Wunsch löscht Google das Konto anschließend. Sie finden die Funktion im Google-Konto unter „Daten und Datenschutz“ im Bereich zur Planung für Konto und Daten.
Apple
Apple kennt seit iOS 15.2 den Nachlasskontakt, auch Digitales Erbe genannt. Sie bestimmen bis zu fünf Personen, die nach Ihrem Tod auf Fotos, Nachrichten, Notizen und Dateien Ihrer Apple-ID zugreifen dürfen. Jede Person bekommt einen Zugriffsschlüssel, den Sie ihr digital oder ausgedruckt geben. Im Todesfall genügen Zugriffsschlüssel und Sterbeurkunde. Einrichten lässt sich das auf dem iPhone unter Einstellungen, Apple-ID, Passwort und Sicherheit, Nachlasskontakt. Zahlungsdaten bleiben dabei in der Regel ausgenommen.
Wie bewahre ich Passwörter und eine Vollmacht sicher auf?
Die Plattform-Funktionen decken nur einen Teil ab. Für den Rest brauchen Ihre Angehörigen die Zugangsdaten, und zwar so, dass diese zu Lebzeiten sicher bleiben.
Am praktischsten ist ein Passwortmanager. Dort liegen alle Zugänge verschlüsselt, und Ihre Vertrauensperson muss am Ende nur ein einziges Masterpasswort kennen. Dieses Masterpasswort gehört nicht in eine E-Mail oder eine offene Datei. Schreiben Sie es von Hand auf, legen Sie es in einen verschlossenen Umschlag und bewahren Sie diesen an einem sicheren Ort auf, im Safe, im Bankschließfach oder bei einem Notar. Notieren Sie zusätzlich den Entsperrcode des Smartphones und etwaige Backup-Codes für die Zwei-Faktor-Anmeldung. Wer keinen Passwortmanager nutzt, kann eine handschriftliche Liste führen, die aber denselben Schutz braucht. Ein Zettel offen in der Schublade ist keine Lösung.
Dazu gehört eine Vollmacht über den Tod hinaus. Damit darf eine Vertrauensperson Ihre Online-Konten verwalten, Verträge kündigen und Daten sichern, ohne bei jedem Schritt einen Erbnachweis vorlegen zu müssen. Die Vollmacht sollte schriftlich, datiert und unterschrieben sein und ausdrücklich über den Tod hinaus gelten. Sagen Sie Ihrer Vertrauensperson, wo die Unterlagen liegen, ohne ihr die Passwörter offen in die Hand zu geben.
Was gilt rechtlich: Ist der digitale Nachlass vererbbar?
Ja. Nach deutschem Erbrecht geht mit dem Tod das gesamte Vermögen auf die Erben über, das regelt die Gesamtrechtsnachfolge in § 1922 BGB. Das gilt auch für digitale Konten und ihre Inhalte.
Geklärt hat das der Bundesgerichtshof 2018 im sogenannten Facebook-Urteil. Die Eltern einer verstorbenen Fünfzehnjährigen hatten auf Zugang zum Konto ihrer Tochter geklagt. Der BGH entschied, dass ein Vertrag über ein Konto bei einem sozialen Netzwerk wie jeder andere Vertrag auf die Erben übergeht, einschließlich der gespeicherten Nachrichten, vergleichbar mit Briefen oder einem Tagebuch (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018, Az. III ZR 183/17).
Aus diesem Grundsatz folgt auch, dass Erben in laufende Verträge eintreten. Ein Abo endet nicht von selbst, wenn jemand stirbt. Wer die Leistung nicht fortführen will, muss aktiv kündigen, sonst laufen die Zahlungen weiter. Heikel ist dagegen die aktive Weiternutzung eines Kontos: Profile bei Streaming-, Shopping- oder Gaming-Diensten als verstorbene Person weiterzuverwenden, ist rechtlich problematisch, weil viele Anbieter solche Verträge als persönlich ansehen. Sinnvoll ist, Daten zu sichern und die Konten dann zu schließen. Wichtig bleibt der Unterschied zwischen Recht und Praxis: Der Anspruch auf Zugang besteht, aber ohne Zugangsdaten oder Vollmacht ist der Weg dorthin oft lang.
Was tun Angehörige, wenn nichts geregelt wurde?
Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, hilft ein geordnetes Vorgehen. So nähern Sie sich Schritt für Schritt:
- Überblick verschaffen. Sichten Sie Briefpost und Kontoauszüge auf wiederkehrende Abbuchungen für Streaming, Cloud, PayPal oder andere Dienste. So finden Sie die Konten, von denen Sie nichts wussten.
- Erbnachweis beschaffen. Beantragen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein oder nutzen Sie ein notarielles Testament mit Eröffnungsvermerk. Viele Anbieter verlangen das.
- Anbieter kontaktieren. Nutzen Sie das Todesfall-Formular oder den Support des jeweiligen Dienstes. Legen Sie die Sterbeurkunde bei, auf Verlangen auch den Erbnachweis.
- Konten klären. Sichern Sie Guthaben bei Banken und Bezahldiensten, kündigen Sie Verträge und entscheiden Sie pro Konto, ob es gelöscht oder ob die Daten gesichert werden sollen.
Das alles fällt in eine Zeit, in der Angehörige ohnehin viel zu regeln haben. Das Bestattungshaus Haller unterstützt Sie bei den Formalitäten rund um den Sterbefall und sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen. Wenn ein Sterbefall eingetreten ist, erreichen Sie unsere Rufbereitschaft jederzeit unter 0711 722 09 50.
Wie hilft das Bestattungshaus Haller bei der digitalen Vorsorge?
Einiges kann im Todesfall über unser digitales Abmeldeportal gekündigt werden.
Gut aufgehoben ist das Thema neben der klassischen Bestattungsvorsorge, der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht, mit denen es eng zusammenhängt. So liegt am Ende alles an einem Ort, und Ihre Angehörigen in Stuttgart, Leonberg, Esslingen, Leinfelden-Echterdingen oder Ostfildern müssen im Ernstfall nicht suchen. Ein gut geführtes Verzeichnis Ihrer Konten ist dabei oft schon die halbe Miete.
Wenn Sie vorsorgen möchten, vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit uns. Wir nehmen uns Zeit, ohne auf die Uhr zu schauen.
Häufige Fragen zum digitalen Nachlass
Ist der digitale Nachlass in Deutschland vererbbar?
Ja. Online-Konten und ihre Inhalte gehen wie das übrige Vermögen auf die Erben über. Das hat der Bundesgerichtshof 2018 im Facebook-Urteil entschieden (Az. III ZR 183/17).
Wie richte ich bei Facebook einen Nachlasskontakt ein?
In den Facebook-Einstellungen finden Sie unter dem Punkt Gedenkzustand die Möglichkeit, einen Nachlasskontakt zu benennen oder die Löschung des Kontos nach dem Tod festzulegen.
Was ist der Google Kontoinaktivität-Manager?
Ein Vorsorge-Werkzeug von Google. Sie legen fest, nach welcher Zeit ohne Aktivität bis zu zehn Vertrauenspersonen benachrichtigt werden und welche Daten sie erhalten. Auf Wunsch wird das Konto danach gelöscht.
Wie funktioniert der Apple Nachlasskontakt?
Sie benennen bis zu fünf Personen, die einen Zugriffsschlüssel erhalten. Nach Ihrem Tod genügen dieser Schlüssel und die Sterbeurkunde, um an Fotos, Nachrichten und Dateien Ihrer Apple-ID zu kommen.
Wie bewahre ich meine Passwörter für den Ernstfall sicher auf?
Am besten in einem Passwortmanager. Das Masterpasswort notieren Sie handschriftlich und legen es verschlossen an einen sicheren Ort wie Safe oder Bankschließfach. Eine Vertrauensperson sollte wissen, wo es liegt.
Was passiert mit Abos und Verträgen nach dem Tod?
Sie laufen weiter, bis jemand kündigt. Erben treten in die Verträge ein und sollten Streaming, Cloud oder Software-Abos aktiv beenden, damit keine Kosten weiterlaufen.
Was brauchen Angehörige, wenn nichts geregelt wurde?
In der Regel die Sterbeurkunde und einen Erbnachweis wie Erbschein oder notarielles Testament. Damit lassen sich Konten schließen, Verträge kündigen und Daten sichern.
Quellen (Stand Juni 2026)
- Verbraucherzentrale, Digitale Vorsorge und digitaler Nachlass: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/digitale-vorsorge-digitaler-nachlass-was-passiert-mit-meinen-daten-12002
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17 (Vererbbarkeit eines Facebook-Kontos): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.07.2018&Aktenzeichen=III+ZR+183%2F17
- Google-Hilfe, Inaktives Konto verwalten (Kontoinaktivität-Manager): https://support.google.com/accounts/answer/3036546
- Apple Support, Nachlasskontakt für die Apple-ID hinzufügen: https://support.apple.com/de-de/HT212360
- Meta/Facebook-Hilfebereich, Gedenkzustand und Nachlasskontakt: https://www.facebook.com/help/1568013990080948
- § 1922 BGB, Gesamtrechtsnachfolge: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1922.html