Digitaler Nachlass: Facebook und Co.

Die Konten des Verstorbenen im Internet

Fast jeder ist mittlerweile im Internet unterwegs. Man kauft ein, hat ein Facebook-Profil oder ein E-Mail-Konto.
Da das Internet für viele ein weiterer Lebensraum geworden ist, ist es wichtig, auch im Sterbefall sorgsam mit den dort hinterlegten Daten, Bildern und Kontakten des Verstorbenen umzugehen.

Bei sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing ist es vielleicht keine gute Idee, das Profil des Verstorbenen einfach zu löschen. Manchmal ist es notwendig, es zu nützen: Es könnte der beste Weg sein, um auch jene Menschen über den Todesfall zu informieren, mit denen der Verstorbene dort in Verbindung war.

Vor allem bei Menschen, die Teile ihres Lebens in verschieden Städten oder Ländern verbracht haben, können diese Foren die einzige Kontakt- und Informationsmöglichkeit für Angehörige oder Freunde sein.

Facebook bietet die Möglichkeit, die normale Profilseite einer Person umzuwandeln in eine Gedenkseite. Freunde können sich dann dort eintragen, Geschichten austauschen und gemeinsam ihrer Trauer einen Raum geben.
Achtung: Einblicke in die Gedenkseiten und diese Nachrichten erhält nur, wer bereits zu Lebzeiten als Freund ‚akzeptiert‘ war.

Um ein Facebook-Profil in den Gedenkzustand zu versetzen oder zu löschen, klicken Sie bitte hier.
Diese Änderung können auch ‚akzeptierte‘ Freunde des Verstorbenen vornehmen lassen, wenn sie einen Nachweis des Todes vorlegen können, beispielsweise die Todesanzeige aus einer Zeitung.

Wenn Sie das Konto löschen möchten, überlegen Sie bitte, ob dies wirklich im Sinne des Verstorbenen ist.
Alle Einträge verschwinden damit.
Das kann für den Freundeskreis sehr schmerzlich sein, vor allem, wenn es ohne Vorwarnung geschieht.

Manche Menschen stehen fast nur noch über E-Mail mit anderen in Verbindung. Viele haben die Postanschrift von Freunden und Bekannten gar nicht mehr zur Hand, sondern nur die E-Mail-Adressen.

Sie können die in einem E-Mail-Konto hinterlegten E-Mail-Adressen benützen, um den Tod bekannt zu geben. Aber achten Sie darauf, die Nachricht möglichst nicht von dem gewohnten Benutzerkonto des Verstorbenen zu versenden. Damit Sie dann nicht alle Adressen abtippen müssen, richten Sie am besten ein neues