Wenn Sie die Bestattung eines lieben Menschen organisieren müssen, sind wir gerne für Sie da.
Wir kümmern uns um die fürsorgliche Versorgung des Verstorbenen und auch um die Feier in einer der griechisch-orthodoxen Kirchen in Stuttgart und Umgebung.
Falls der Sarg an der Trauerfeier nicht offen sein soll, können wir es auch so organisieren, dass Familie und Freunde hier bei uns Abschied nehmen können: entweder in unseren Räumen in der Türlenstraße oder in der Oberen Weinsteige.
Wir erledigen sämtliche Formalitäten für Sie oder mit Ihnen. Wir haben Kontakte zu allen griechisch-orthodoxen Gemeinden in der Region und helfen Ihnen gerne dabei, alles zu organisieren: die Trauerfeier in der Kirche und auch die Beisetzung auf einem lokalen Friedhof.
Wenn Sie den Verstorbenen nach Griechenland überführen lassen möchten, arbeiten wir gerne mit Ihrem Bestatter vor Ort zusammen und bereiten gemeinsam mit ihm alles vor.
Wir sind ein Familienunternehmen und freuen uns darüber, dass unser Kollege Konstantinos Bikidis die Betreuung unserer Griechisch sprechenden Kunden übernimmt.
Mit Konstantinos Bikidis können Sie Gespräche auf Deutsch oder auch auf Griechisch führen. Er kommt – wenn es die Situation erlaubt – auch zu Ihnen nach Hause. (Sollte er einmal nicht da sein, kümmert sich unser deutschsprachiger Kollege Dr. Axel Schwaigert gerne um alles.)
Uns ist es wichtig, dass Sie sich in diesen Tagen gut betreut fühlen und gut Abschied nehmen können. Deswegen haben wir für Sie hier das Wichtigste zusammengestellt.
Wenn der Tod eines Menschen zu Hause eingetreten ist, rufen Sie bitte einen Arzt (am besten den Hausarzt). Der Arzt hat die Aufgabe, den Tod festzustellen und eine Todesbescheinigung auszustellen. Generell gilt: Der Arzt sollte so bald wie möglich gerufen werden. Es ist aber unproblematisch, wenn ein natürlicher Tod bei Nacht eintritt und Sie den Arzt erst am nächsten Morgen rufen.
Wenn die Todesursache nicht natürlich war, muss die Polizei eingeschaltet werden.
Wenn jemand im Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim stirbt, wird der Arzt automatisch bestellt.
Nachdem der Arzt den Tod festgestellt hat und sobald Sie bereit sind, kann man den Verstorbenen in die Abschiedsräume des Bestatters oder auf den Friedhof bringen. Sie können den Verstorben auch noch bis zu eineinhalb Tagen zuhause behalten. Wann der Verstorbene zuhause abgeholt werden soll, entscheiden Sie.
- Bei Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit: Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
(Bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit braucht das Standesamt auch den Reisepass oder Personalausweis des Ehepartners für einen Namensabgleich.)
- Stammbuch der Familie oder andere urkundliche Nachweise über den Familienstand des Verstorbenen wie
- Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Heiratsurkunde und Scheidungsurteil