Wenn die Sterbeurkunde vorliegt und die Beisetzung hinter Ihnen liegt, beginnt der zweite Teil: der Nachlass. Er hat eine eigene Reihenfolge. Zuerst geht das Testament an das Nachlassgericht, dann wird es eröffnet, danach klärt sich, ob überhaupt ein Erbschein gebraucht wird. Häufig ist er entbehrlich. Parallel läuft eine Frist, die viele übersehen, nämlich die für die Ausschlagung der Erbschaft. Dieser Text gibt Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
In welcher Reihenfolge sollten Sie vorgehen?
- Testament oder Erbvertrag beim zuständigen Nachlassgericht abgeben, sofern eines vorliegt
- Eröffnung durch das Nachlassgericht abwarten
- Prüfen, ob der Nachlass überschuldet sein könnte, und die Ausschlagungsfrist im Blick behalten
- Klären, ob ein Erbschein benötigt wird, und ihn erst dann beantragen
- Banken, Versicherungen und Vertragspartner informieren
- Verträge, Abonnements und digitale Konten abwickeln
Die Reihenfolge ist kein Selbstzweck. Wer den Erbschein zuerst beantragt, zahlt unter Umständen für ein Dokument, das gar nicht nötig gewesen wäre.
Was passiert mit dem Testament?
Wer ein Testament besitzt, das nicht in amtlicher Verwahrung liegt, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern, sobald er vom Tod erfahren hat. Das steht in Paragraf 2259 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und gilt ausnahmslos.
Die Pflicht ist weiter gefasst, als die meisten annehmen. Sie erstreckt sich auf alle Schriftstücke, die nach Form oder Inhalt ein Testament sein könnten, auch auf solche mit zweifelhafter Rechtsqualität, auch auf offensichtlich ungültige oder widerrufene. Ob ein Zettel aus der Schublade ein letzter Wille ist, entscheidet nicht der Finder, sondern das Gericht. Wer ein Testament zurückhält, riskiert ein Zwangsgeld und macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Das bewusste Unterdrücken einer solchen Urkunde ist strafbar.
Das Nachlassgericht eröffnet die Verfügung anschließend. Es kann dazu einen Termin bestimmen oder eine stille Eröffnung ohne Ladung anordnen. Bei der stillen Eröffnung erhalten die Beteiligten den sie betreffenden Inhalt schriftlich mitgeteilt. Über die Eröffnung wird eine Niederschrift aufgenommen, die später als Erbnachweis eine wichtige Rolle spielt.
Welches Nachlassgericht ist zuständig?
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. In Baden-Württemberg nehmen diese Aufgabe die Amtsgerichte wahr, bei denen zugleich das Familiengericht angesiedelt ist. Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Für die Region bedeutet das: Wer zuletzt in Stuttgart gelebt hat, gehört zum Amtsgericht Stuttgart oder zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Für Leonberg ist das Amtsgericht Leonberg am Schlosshof 7 zuständig, für Esslingen das Amtsgericht Esslingen am Neckar. Welches Gericht für Ostfildern oder Leinfelden-Echterdingen zuständig ist, erfahren Sie über die Gerichtssuche der Justiz Baden-Württemberg.
Rechnen Sie mit Wartezeit. Das Amtsgericht Leonberg weist derzeit von sich aus auf längere Bearbeitungszeiten in der Nachlass- und Betreuungsabteilung hin und bittet darum, von Sachstandsanfragen abzusehen. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern schlicht Geschäftsanfall.
Brauche ich überhaupt einen Erbschein?
Oft nicht. Diese Frage lohnt sich, bevor Sie irgendetwas beantragen.
Hat die verstorbene Person ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag hinterlassen, in dem die Erben namentlich benannt sind, ist ein Erbschein in der Regel entbehrlich. Als Nachweis genügt dann meist eine beglaubigte Abschrift der Verfügung zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.
Ein Erbschein wird dagegen regelmäßig gebraucht, wenn kein notarielles Testament und kein notarieller Erbvertrag vorliegt und
- die verstorbene Person eine Immobilie hinterlassen hat, denn für die Grundbuchänderung ist er dann in der Regel erforderlich, oder
- Banken, Sparkassen oder Versicherungen ihn als Nachweis der Erbenstellung verlangen.
Fragen Sie bei Ihrer Bank und bei den Versicherungen konkret nach, bevor Sie den Antrag stellen. Manche Häuser akzeptieren andere Nachweise, manche nicht. Eine zu Lebzeiten erteilte Kontovollmacht, die über den Tod hinaus gilt, kann den Zugang zum Konto offenhalten. Ob sie im Einzelfall ausreicht, entscheidet das jeweilige Kreditinstitut.
Wie wird ein Erbschein beantragt?
Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt, nie von Amts wegen. Antragsberechtigt sind unter anderem Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben sowie eine Testamentsvollstreckerin oder ein Testamentsvollstrecker.
Der Antrag kann bei einer Notarin oder einem Notar gestellt werden oder in einem Termin beim Nachlassgericht selbst. In beiden Fällen ist eine Versicherung an Eides statt über die Richtigkeit der Angaben abzugeben.
Diese Unterlagen sollten Sie zusammensuchen:
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person
- Testament oder Erbvertrag mit dem Eröffnungsprotokoll, sofern vorhanden
- Personenstandsurkunden zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses, etwa Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
- Angaben zu allen weiteren möglichen Erben mit Anschrift
- Angaben zum ungefähren Wert des Nachlasses, weil sich die Gerichtsgebühren danach richten
- Ihr eigener gültiger Ausweis
Urkunden sind im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen. Für den Erbschein fallen Gebühren an, deren Höhe vom Wert des Nachlasses abhängt. Beantragen Sie ihn deshalb nur, wenn Sie ihn tatsächlich brauchen.
Welche Frist gilt für die Ausschlagung der Erbschaft?
Sechs Wochen. Diese Frist ist die wichtigste Zahl in diesem Text.
Sie beginnt in dem Moment, in dem der Erbe vom Anfall der Erbschaft und vom Grund seiner Berufung erfährt. Sind Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag als Erbe eingesetzt, beginnt die Frist nicht vor der Bekanntgabe dieser Verfügung durch das Nachlassgericht. Auf sechs Monate verlängert sie sich, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder wenn Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten. Geregelt ist das in Paragraf 1944 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen, und zwar auch dann, wenn Sie später von Schulden erfahren, mit denen niemand gerechnet hatte. Prüfen Sie deshalb früh, ob der Nachlass werthaltig ist. Wenn Sie den Überblick nicht innerhalb weniger Wochen gewinnen können, holen Sie sich rechtlichen Rat, statt die Frist verstreichen zu lassen.
Erklärt wird die Ausschlagung beim Nachlassgericht. Neben dem Gericht am letzten Aufenthaltsort der verstorbenen Person nimmt auch das Nachlassgericht die Erklärung entgegen, in dessen Bezirk Sie selbst Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wer also in Ostfildern wohnt und ein Erbe aus Norddeutschland ausschlagen möchte, muss dafür nicht verreisen.
Was ist mit Konten, Versicherungen und Verträgen?
Der praktische Teil ist umfangreicher als der juristische. Kündigen oder umschreiben lassen sich unter anderem Mietvertrag, Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet, Rundfunkbeitrag, Kfz-Versicherung und Zulassung, Kranken- und Pflegeversicherung, Renten und Betriebsrenten, Mitgliedschaften in Vereinen, Zeitungsabonnements und laufende Abbuchungen.
Lebensversicherungen sind ein Sonderfall. Ist eine bestimmte Person als bezugsberechtigt benannt, fällt die Leistung nicht in den Nachlass und wird direkt an diese Person ausgezahlt. Fehlt eine solche Benennung, verlangen Versicherer häufig einen Erbschein.
Digitale Konten, Zugänge und Abonnements werden regelmäßig vergessen und tauchen dann Monate später als Abbuchung auf. Wie Sie dabei systematisch vorgehen, haben wir in einem eigenen Beitrag zum digitalen Nachlass beschrieben.
Wobei hilft das Nachlassgericht nicht?
Diese Grenze wird oft missverstanden. Das Nachlassgericht ermittelt nicht, woraus der Nachlass besteht. Es verteilt ihn nicht unter mehreren Erben. Es leistet keine Rechtsberatung und hilft nicht beim Abfassen eines Testaments. Für die Erbschaftsteuer ist es ebenfalls nicht zuständig.
Auch der Pflichtteil läuft nicht über das Gericht. Wer als naher Angehöriger durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, macht seinen Anspruch gegenüber den Erben geltend, nicht gegenüber dem Nachlassgericht.
Eine Notarin, ein Notar oder eine Fachanwältin für Erbrecht sollte spätestens dann eingeschaltet werden, wenn eine Erbengemeinschaft sich nicht einigt, wenn eine Immobilie im Nachlass ist, wenn der Nachlass möglicherweise überschuldet ist oder wenn Auslandsvermögen eine Rolle spielt.
Wie geht es weiter?
Wir begleiten Familien über die Beisetzung hinaus und wissen, an welcher Stelle die meisten ins Stocken geraten. Wenn Sie sortieren möchten, was in Ihrem Fall ansteht, rufen Sie uns an unter 0711 722 09 50. Für ein vertrauliches Gespräch nehmen wir uns Zeit, in Stuttgart an der Oberen Weinsteige oder in einem unserer Gesprächsräume in Leonberg, Esslingen, Leinfelden-Echterdingen und Ostfildern.
Häufige Fragen
Muss ein Testament immer beim Nachlassgericht abgegeben werden?
Ja. Wer ein Testament besitzt, das nicht in amtlicher Verwahrung liegt, muss es unverzüglich nach Kenntnis vom Tod beim Nachlassgericht abliefern. Die Pflicht gilt auch für Schriftstücke mit zweifelhafter Testamentsqualität und für vermutlich ungültige oder widerrufene Testamente. Ob es sich um einen letzten Willen handelt, entscheidet das Gericht.
Welches Nachlassgericht ist für mich zuständig?
Das Amtsgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. In Baden-Württemberg sind das die Amtsgerichte, bei denen zugleich das Familiengericht angesiedelt ist. Für Leonberg ist es das Amtsgericht Leonberg, für Esslingen das Amtsgericht Esslingen am Neckar, für Stuttgart das Amtsgericht Stuttgart oder Stuttgart-Bad Cannstatt.
Brauche ich einen Erbschein?
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag vor, in dem die Erben namentlich benannt sind, genügt in der Regel eine beglaubigte Abschrift mit dem Eröffnungsprotokoll. Ein Erbschein wird meist gebraucht, wenn eine Immobilie im Nachlass ist oder Banken und Versicherungen ihn ausdrücklich verlangen.
Wo und wie wird ein Erbschein beantragt?
Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag kann bei einer Notarin oder einem Notar gestellt werden oder in einem Termin beim Nachlassgericht. Dabei ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben. Mitzubringen sind unter anderem Sterbeurkunde, Testament mit Eröffnungsprotokoll und Personenstandsurkunden.
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem Sie vom Anfall der Erbschaft und vom Grund Ihrer Berufung erfahren. Bei einer Einsetzung durch Testament beginnt die Frist nicht vor der Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht. Sechs Monate gelten, wenn der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person nur im Ausland lag oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten.
Wo erkläre ich die Ausschlagung?
Beim Nachlassgericht am letzten Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder ergänzend bei dem Nachlassgericht, in dessen Bezirk Sie selbst Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie müssen dafür also nicht zwingend an den Wohnort der verstorbenen Person reisen.
Was kostet ein Erbschein?
Für die Beurkundung der Versicherung an Eides statt und für die Erteilung des Erbscheins werden Gebühren erhoben, deren Höhe sich nach dem Wert des Nachlasses richtet. Weil der Wert in jedem Fall anders ausfällt, erfragen Sie die konkrete Höhe bitte beim zuständigen Nachlassgericht oder im Notariat.
Quellen
- Amtsgericht Stuttgart: Häufige Fragen zu Nachlasssachen, abgerufen im August 2026
- Amtsgericht Leonberg: Nachlasssachen, abgerufen im August 2026
- Amtsgericht Esslingen am Neckar: Nachlasssachen, abgerufen im August 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 2259 (Ablieferungspflicht), abgerufen im August 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 1944 (Ausschlagungsfrist), abgerufen im August 2026
- Serviceportal Baden-Württemberg: Erbschein beantragen, abgerufen im August 2026