Die ersten Schritte laufen fast überall gleich ab: Ein Arzt oder eine Ärztin stellt den Tod fest, die örtliche Behörde wird informiert, die zuständige deutsche Auslandsvertretung nimmt den Fall auf. Danach steht die Entscheidung an, ob die Bestattung im Reiseland stattfindet oder ob der verstorbene Mensch nach Deutschland zurückgeführt wird. Beide Wege sind möglich, beide brauchen bestimmte Papiere, und für beide gibt es Menschen, die das übernehmen. Wichtig ist, dass Sie nicht allein entscheiden müssen.
Was geschieht unmittelbar vor Ort?
Am Anfang steht die ärztliche Feststellung des Todes. Ohne sie geht nichts weiter, weder eine Bestattung im Reiseland noch eine Rückführung. Anschließend wird der Todesfall bei der örtlich zuständigen Behörde gemeldet, die die Sterbeurkunde nach dem Recht des jeweiligen Landes ausstellt.
Wenn Sie selbst vor Ort sind, informieren Sie die Menschen, die Ihnen dort am nächsten stehen: Reiseleitung, Hotelleitung, das Reiseunternehmen. Diese Stellen kennen die örtlichen Abläufe, können übersetzen und wissen, welche Behörde zuständig ist. Sind Sie in Deutschland geblieben und erfahren vom Tod durch einen Anruf, ändert das an der Reihenfolge wenig. Auch aus der Ferne lässt sich der Weg organisieren.
Bei einem unklaren oder nicht natürlichen Tod schaltet sich die örtliche Polizei ein, häufig auch die Staatsanwaltschaft. Dann verzögert sich alles Weitere, manchmal um Tage. Das ist keine Schikane, sondern in fast allen Rechtsordnungen vorgesehen.
Ein praktischer Hinweis, der viel Ärger erspart: Unterschreiben Sie keine Formulare und keine Kostenvoranschläge eines örtlichen Bestattungsunternehmens, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Lassen Sie sich übersetzen, was Sie unterzeichnen sollen.
Wer hilft, wenn ein Angehöriger im Ausland stirbt?
Die wichtigste Anlaufstelle ist die zuständige deutsche Auslandsvertretung, also die Botschaft oder das Konsulat. Sie ist auch dann Ansprechpartnerin, wenn Sie selbst nicht im Land sind. Ihre Unterstützung umfasst die Beantragung einer Sterbeurkunde bei den örtlichen Behörden, die Prüfung der Echtheit einer bereits ausgestellten Sterbeurkunde, beglaubigte Übersetzungen wichtiger Dokumente sowie Leichenpässe und Urnenbescheinigungen.
Daneben braucht es in aller Regel zwei Bestattungsunternehmen: eines im Sterbeland, das den Verstorbenen versorgt und die Papiere vor Ort beschafft, und eines in Deutschland, das die Überführung organisiert und den Menschen nach der Ankunft übernimmt. Beide Häuser sprechen direkt miteinander. Für Sie als Angehörige bedeutet das im günstigen Fall, dass Sie nur einen Ansprechpartner haben.
Prüfen Sie früh, ob eine Auslandsreisekrankenversicherung, eine Reiserücktritts- oder Rückführungsversicherung oder eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub besteht. Manche dieser Verträge decken die Rückführung ab, andere ausdrücklich nicht. Die Krankenkasse und eine eventuelle Lebensversicherung sollten ebenfalls informiert werden.
Welche Dokumente werden gebraucht?
Der Leichenpass ist das zentrale Papier. Jede Beförderung eines verstorbenen Menschen über eine Staatsgrenze braucht ihn, und er ist üblicherweise mehrsprachig abgefasst, damit ihn die Behörden der Durchfuhrländer lesen können. Ausgestellt wird er von der zuständigen Behörde am Sterbeort, in einigen Ländern von der deutschen Auslandsvertretung. Erteilt wird er nur, wenn keine rechtlichen oder medizinischen Einwände bestehen.
Diese Unterlagen werden regelmäßig verlangt:
- Sterbeurkunde des Sterbelandes, je nach Land mit Apostille oder konsularischer Beglaubigung
- Leichenpass für die Überführung im Sarg, Urnenbescheinigung bei einer Überführung der Asche
- ärztliche Bescheinigung, dass keine ansteckende Krankheit vorlag
- Bestattungs- oder Überführungsgenehmigung der örtlichen Behörde
- Reisepass oder Personalausweis der verstorbenen Person, häufig im Original oder als beglaubigte Kopie
- bei ungeklärter Todesursache zusätzlich die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft
Ob ein Dokument im Original verlangt wird oder eine Kopie genügt, ist von Land zu Land verschieden. Fragen Sie in jedem Einzelfall nach.
Einheitliche, weltweit gültige Standards für die Überführung Verstorbener gibt es nicht. Eine Reihe von Staaten hat sich allerdings auf gemeinsame Regeln verständigt, etwa im Internationalen Abkommen über Leichenbeförderung von 1937, dem sogenannten Berliner Abkommen. Wo es gilt, ist der Ablauf berechenbarer. Für Länder außerhalb solcher Abkommen wird der Weg über die Sterbeurkunde und deren Verifizierung durch die deutsche Botschaft gegangen.
Bestattung im Reiseland oder Rückführung nach Deutschland?
Beides ist zulässig, und beides kommt vor. Für die Entscheidung zählt zuerst der Wille des verstorbenen Menschen, soweit er bekannt ist. Danach zählt, was für die Familie tragbar ist, praktisch wie seelisch. Ein Grab, das sechs Flugstunden entfernt liegt, ist für spätere Besuche etwas anderes als eines auf dem Waldfriedhof in Degerloch.
Soll eine Feuerbestattung stattfinden, gibt es zwei Wege. Entweder wird der Verstorbene im Sarg nach Deutschland gebracht und hier eingeäschert, oder die Einäscherung findet bereits im Reiseland statt und nur die Urne kommt zurück. Der zweite Weg ist meist der einfachere. Er ist aber nicht überall möglich: In manchen Ländern ist die Einäscherung aus religiösen Gründen nicht vorgesehen, in anderen ist sie schlicht nicht verfügbar. Auch eine Sargüberführung kann aus klimatischen oder gesundheitsbehördlichen Gründen ausgeschlossen sein.
Wird die Urne an Angehörige ausgehändigt, was in vielen Staaten üblich ist, gilt für die weitere Behandlung in Deutschland das Recht des jeweiligen Bundeslandes. Klären Sie deshalb vor der Rückreise, wie die Urne transportiert und wo sie beigesetzt werden darf. Die Friedhofsverwaltung am gewünschten Beisetzungsort gibt darüber verbindlich Auskunft.
Die Überführung selbst erfolgt am häufigsten mit dem Flugzeug, innerhalb Europas oft auf der Straße. Wie lange sie dauert, hängt vor allem davon ab, wie schnell die Behörden vor Ort die Papiere ausstellen. Innerhalb der Europäischen Union geht das meist zügig, außerhalb kann es mehrere Wochen dauern.
Was gilt für die Beisetzung in Baden-Württemberg?
Für Verstorbene, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg gebracht werden, ist ein Leichenpass erforderlich. Erst wenn er vorliegt, darf eine Erdbestattung stattfinden. Das regelt das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg. Liegen die Unterlagen nicht vollständig vor, ist eine Bestattung nur mit Erlaubnis der für den Bestattungsort zuständigen Behörde möglich.
Der Transport verstorbener Menschen im öffentlichen Straßenverkehr ist Bestattungsunternehmen vorbehalten. Das gilt auch für die letzte Strecke vom Flughafen bis zum Friedhof oder zur Feierhalle.
Nach der Ankunft ist alles möglich, was auch sonst möglich wäre. Eine Abschiednahme im Abschiedshaus in der Türlenstraße, eine Trauerfeier in der Feierhalle in Stuttgart-Degerloch oder in der Feierhalle am Ottilienplatz in Esslingen, eine Beisetzung auf dem gewünschten Friedhof in Stuttgart, Leonberg, Esslingen, Leinfelden-Echterdingen oder Ostfildern. Wenn die Familie einer bestimmten Sprache oder einem bestimmten Ritus verbunden ist, sagen Sie es uns beim ersten Gespräch. Wir begleiten unter anderem griechisch-orthodoxe Bestattungen und Trauerfeiern auf Englisch.
Welche Kosten entstehen und wer trägt sie?
Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich von Land zu Land und von Fall zu Fall stark unterscheiden. Sinnvoll ist trotzdem, die Kostenarten zu kennen, die typischerweise anfallen:
- Ausstellung von Totenschein und Sterbeurkunde im Sterbeland
- Leistungen des Bestattungsunternehmens vor Ort
- Ausstellung des Leichenpasses oder der Urnenbescheinigung
- Gebühren der deutschen Auslandsvertretung für die Beschaffung von Dokumenten
- Überführung des Sarges oder Versand der Urne nach Deutschland
- Leistungen des deutschen Bestattungsunternehmens
- Bestattung und Grabstelle in Deutschland
Ob und in welchem Umfang eine Versicherung davon etwas übernimmt, steht in Ihrem Vertrag. Fragen Sie dort nach, bevor Sie größere Aufträge erteilen. Wenn Sie Klarheit über die Kosten in Ihrer Situation möchten, sprechen Sie uns gerne an.
Muss der Sterbefall in Deutschland noch einmal beurkundet werden?
Ein im Ausland beurkundeter Sterbefall kann in Deutschland nachbeurkundet werden. Pflicht ist das nicht, praktisch aber oft nötig, etwa für einen Erbschein oder gegenüber Versicherungen und Banken, die eine deutsche Sterbeurkunde verlangen.
Zuständig ist das Standesamt am letzten inländischen Wohnsitz der verstorbenen Person. Hatte sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt am Wohnsitz der antragstellenden Person zuständig. Lebt auch diese nicht in Deutschland, übernimmt das Standesamt I in Berlin. Für Verstorbene aus Stuttgart ist es also das Standesamt Stuttgart, für Leonberger Bürgerinnen und Bürger das Standesamt der Stadt Leonberg.
Wie geht es weiter?
Rufen Sie uns an, sobald Sie wissen, dass ein Angehöriger im Ausland gestorben ist. Auch wenn noch nichts entschieden ist und Sie nur sortieren wollen, was jetzt ansteht. Wir gehen die Schritte mit Ihnen durch, klären, was in Ihrem Fall gebraucht wird, und nehmen Ihnen ab, was sich abnehmen lässt.
Bestattungshaus Haller, Obere Weinsteige 23, 70597 Stuttgart, Telefon 0711 722 09 50.
Häufige Fragen
Wer ist die erste Anlaufstelle, wenn ein Angehöriger im Ausland stirbt?
Die zuständige deutsche Auslandsvertretung, also Botschaft oder Konsulat im jeweiligen Land. Sie hilft bei der Beantragung der Sterbeurkunde, prüft deren Echtheit, veranlasst beglaubigte Übersetzungen und stellt in vielen Ländern den Leichenpass aus. Sie ist auch dann Ansprechpartnerin, wenn Sie selbst in Deutschland geblieben sind.
Was ist ein Leichenpass und wer stellt ihn aus?
Der Leichenpass ist das Dokument, das die Beförderung eines verstorbenen Menschen über eine Staatsgrenze erlaubt. Er ist mehrsprachig abgefasst und wird von der zuständigen Behörde am Sterbeort ausgestellt, in einigen Ländern von der deutschen Auslandsvertretung. Ohne ihn ist eine Überführung nicht zulässig.
Kann eine Urne statt eines Sarges nach Deutschland gebracht werden?
Ja, wenn die Einäscherung im Sterbeland möglich und gewünscht ist. In manchen Ländern ist sie aus religiösen Gründen nicht vorgesehen. Für den Transport der Urne und für die spätere Beisetzung gelten die Vorschriften des Bundeslandes, in dem beigesetzt wird. Klären Sie das vor der Rückreise mit der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Wie lange dauert eine Rückführung nach Deutschland?
Das hängt fast ausschließlich davon ab, wie schnell die Behörden im Sterbeland die Papiere ausstellen. Innerhalb der Europäischen Union geht es in der Regel zügig, außerhalb kann es mehrere Wochen dauern. Bei ungeklärter Todesursache kommt die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft hinzu.
Braucht es für eine Bestattung in Baden-Württemberg einen Leichenpass?
Ja. Verstorbene, die aus einem Gebiet außerhalb Baden-Württembergs überführt worden sind, dürfen erst erdbestattet werden, wenn ein Leichenpass vorliegt. Fehlen die Unterlagen, ist eine Bestattung nur mit Erlaubnis der für den Bestattungsort zuständigen Behörde möglich.
Muss der Sterbefall beim deutschen Standesamt gemeldet werden?
Eine Nachbeurkundung ist freiwillig, in der Praxis aber häufig erforderlich, etwa für den Erbschein. Zuständig ist das Standesamt am letzten inländischen Wohnsitz der verstorbenen Person, ersatzweise das am Wohnsitz der antragstellenden Person, andernfalls das Standesamt I in Berlin.
Übernimmt eine Versicherung die Rückführung?
Manche Auslandsreisekrankenversicherungen, Rückführungsversicherungen und Automobilclub-Mitgliedschaften schließen die Rückführung ein, viele Standardpolicen jedoch nicht. Prüfen Sie den Vertrag, bevor Sie Aufträge erteilen, und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.
Quellen
- Auswärtiges Amt: Sterbefälle, Urnenbescheinigung und Leichenpass, abgerufen im August 2026
- Aeternitas e.V.: Todesfall im Ausland, abgerufen im August 2026
- Serviceportal Baden-Württemberg: Überführung, abgerufen im August 2026
- Aeternitas e.V.: Bestatten in Deutschland, Baden-Württemberg, abgerufen im August 2026
- Landesrecht Baden-Württemberg: Bestattungsgesetz (BestattG BW), abgerufen im August 2026
- Bundesverband Deutscher Bestatter: Internationale Vereinbarungen und Abkommen, abgerufen im August 2026